Version 2020-A

    I    ALLGEMEIN

    1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf alle Angebote eines Großhändlers (hierunter: “Verkäufer”) und auf Vereinbarungen zwischen Verkäufer und einem Kunden (hierunter: “Käufer”) und deren Erfüllung. Sofern nicht schriftlich die Anwendung der Bedingungen des Käufers vereinbart wurde, werden diese ausdrücklich ausgeschlossen.

    2.    Bedingungen die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, müssen Parteien schriftlich vereinbaren. Sie haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Bedingungen.

     

    II    ANGEBOTE/VEREINBARUNG

    1.    Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Frist. Wenn ein Angebot ein unverbindliches Angebot enthält, dass vom Käufer akzeptiert wird, ist Verkäufer trotzdem berechtigt das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Annahme     zurückzunehmen.

    2.    Vom Verkäufer veröffentlichte Daten über das angebotene Produkt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abbildungen, Produktspezifikationen und ähnliche Meldungen, auf der Website oder in irgendeiner Weise, sind nur indikativ. Sie sind für den Verkäufer nicht bindend und Käufer kann daraus keine Rechte ableiten, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich angegeben, dass die diesbezüglichen Produkte und die veröffentlichten Daten identisch sind. Die gezeigten Abbildungen, die nur im Webshop und in den Angeboten des Verkäufers gezeigt werden, sind führend unter Berücksichtigung abweichender Farbunterschiede auf verschiedenen Bildschirmen und vergleichbaren Medien.

    3.    Eine Vereinbarung kommt zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch den Verkäufer in branchenüblicher Weise zustande.

    4.    Angebote sind einmalig und gelten nicht für Nachbestellungen.

     

    III    PREISE

    1.    Die Preise verstehen sich ab Werk.

    2.    Sofern nichts anderes vereinbart wurde sind die Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt), Einfuhrzölle, sonstige Steuern und Abgaben, Kosten für Qualitätskontrolle und/oder Pflanzenschutzforschung, Kosten für Laden/Entladen, Verpackung, Transport, Versicherung usw. Alle kostpreiserhöhenden Faktoren die zuerst vom Verkäufer bezahlt werden und/oder der Verkäufer dem Käufer auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung in Rechnung stellen muss, werden vom Verkäufer am Käufer in Rechnung gestellt. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

    3.    Die Preise verstehen sich in Euros, sofern auf der Rechnung keine andere Währung erwähnt wird. 

     

    IV    LIEFERUNG UND LIEFERZEIT

    1.    Die vom Verkäufer angedeuteten Lieferzeiten sind indikativ und berechtigen den Käufer nicht zur Kündigung oder Entschädigung, wenn sie überschritten werden, es sei denn, Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

    2.    Wenn der Verkäufer seine Verpflichtung (teilweise) nicht erfüllen kann, wird der Käufer den Verkäufer so bald wie möglich informieren. Wenn er nicht die gesamte Bestellmenge liefern kann ist er berechtigt eine Teillieferung vorzunehmen, die Ausführung der Vereinbarung aufzuschieben und/oder in Absprache mit dem Käufer andere ähnliche oder gleichwertige Produkte zu liefern.

    3.    Sofern schriftlich nichts anders vereinbart wurde, gilt Lagerort oder Verarbeitungsraum des Verkäufers, oder ein anderer vom Verkäufer zu bestimmender Ort als Lieferort. Das Risiko geht zum Zeitpunkt der Lieferung oder wenn der Transport stattfinden soll, auf den Käufer über, wenn die Produkte an den Spediteur übergeben werden oder den Lieferort für den Transport verlassen, unabhängig davon, ob Transport vom Lieferort stattfindet und ob der Käufer oder Verkäufer die Transportkosten zahlt.

    4.    Eine Lieferung frei Haus erfolgt nur wenn und soweit dies vom Verkäufer auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung erwähnt wird.

    5.    Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen nicht auszuführen wenn Käufer eine frühere Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt hat, der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer anderweitig nicht nachgekommen hat oder, nach Ansicht des Verkäufers, eine Nichterfüllung wahrscheinlich ist.

    6.    Wenn der Käufer die bestellten Produkte nicht am vereinbarten Zeitpunkt und Ort abgenommen hat ist er in Verzug und das Risiko eines eventuellen Qualitätsverlusts liegt beim Käufer. Die bestellten Produkte stehen ihm zur Verfügung und werden auf seine Kosten und sein Risiko gelagert.

    7.    Wenn jedoch nach Ablauf einer begrenzten Aufbewahrungsfrist, die angesichts des Produkttyps als angemessen betrachtet werden kann, keine Abnahme stattgefunden hat und das Risiko eines Qualitätsverlusts und/oder einer Verschlechterung der Produkte nach Ansicht des Verkäufers ein Eingreifen erfordert um den Schaden so viel wie möglich zu beschränken, ist Verkäufer berechtigt die diesbezüglichen Produkte an Dritte zu verkaufen.

    8.    Eine Nichterfüllung durch den Käufer entbindet ihn nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des kompletten Kaufpreises.

    9.    Der Verkäufer haftet nicht für Schäden infolge Nichtlieferung.

     

    V    FORCE MAJEURE

    1.    Der Verkäufer kann die Vereinbarung im Falle einer höheren Gewalt (teilweise) auflösen, oder die Lieferung für die Dauer höherer Gewalt aufschieben.

    2.    Force Majeure umfasst in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, Umstände sowie inländische Unlust, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Terrorismus, Wetterbedingungen, Verkehrsbedingungen wie z.B. Straßensperren oder Stau, Brand, staatliche Maßnahmen oder ähnliche Ereignisse, auch wenn dies nur Dritte betrifft, die an der Ausführung der Vereinbarung beteiligt sind, sowie z.B. einen Lieferanten des Verkäufers oder einen Spediteur. 

     

    VI    VERPACKUNG

    1.    Verpackung erfolgt in üblicher Weise im Blumen- und Pflanzengrosshandel und wird vom Verkäufer als guter Händler bestimmt, es sei denn, Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

    2.    Einmalige Verpackung kann in Rechnung gestellt werden und wird nicht zurückgenommen.

    3.    Wenn die Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen (Pappkartons) und/oder auf nachhaltigem Transportmaterial (Stapelwagen, Behälter, Paletten, usw) geliefert werden, soll Käufer dem Verkäufer innerhalb einer Woche nach Lieferung identisches Verpackungsmaterial mit derselben Registrierung (sowie Chip oder Etikett) zur Verfügung stellen, auch wenn eine Nutzungsgebühr in Rechnung gestellt wurde, es sei denn, Parteien haben etwas anderes vereinbart.

    4.    Wenn die Rücksendung nicht rechtzeitig erfolgt oder, im Hinblick auf nachhaltiges Verpackungs- und/oder Transportmaterial, das dem Käufer über einen längeren Zeitraum ausgeliehen wurde, nicht innerhalb einer vom Verkäufer bestimmten angemessenen Frist erfolgt, behält Verkäufer sich das Recht vor um a) dem Käufer die Kosten in Rechnung zu stellen und b) alle weiteren Schäden, die im Zusammenhang damit entstehen, sowie zusätzliche Mietkosten in Rechnung zu stellen.

    5.    Soweit der Verkäufer zunächst die Kosten für den Rücktransport bezahlt, werden diese Kosten dem Käufer separat in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn Pfandgeld in Rechnung gestellt wird, wird dies beglichen, nachdem das Material in korrektem Zustand zurückgegeben wurde.

    6.    Bei Beschädigung oder Verlust von wiederverwendbaren und/oder nachhaltigen Verpackungsmaterialien ist Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die Reparatur- oder Ersatzkosten, sowie etwaige weitere Schäden wie z.B. zusätzliche Mietkosten zu erstatten.

    Im Falle eines Streits zwischen Verkäufer und Käufer in Bezug auf ausstehende Mengen Transportmaterial ist die Verwaltung des Verkäufers führend. 

     

    VII    REKLAMATION

    1.    Meldungen über Beschwerden in Bezug auf sichtbare Mängel, einschließlich Anzahl. Grösse oder Gewicht müssen sofort nach Feststellung, oder in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Produkte beim Verkäufer eingegangen sein.  Eine telefonische Meldung muss vom Käufer innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich bestätigt werden. Sichtbare Mängel müssen außerdem sofort bei Ablieferung auf den Transportdokumenten notiert werden.

    2.    Beschwerden über unsichtbare Mängel an gelieferten Produkten müssen dem Verkäufer sofort nach Feststellung gemeldet werden und, wenn die Meldung nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Meldung schriftlich bestätigt werden.

    3.    Die Beschwerden müssen mindestens Folgendes enthalten:

           a.    Eine detaillierte und genaue Umschreibung der Mängel, unterstützt von Beweismaterial wie Fotos oder ein Gutachten;

           b.    Eine Erklärung über weitere Tatsachen, aus denen abgeleitet werden kann, dass die gelieferten und vom Käufer abgelehnten Produkten identisch sind.

    4.    Dem Verkäufer muss immer die Möglichkeit gegeben werden, die Richtigkeit der diesbezüglichen Beschwerden vor Ort zu prüfen und/oder die gelieferten Waren zurückzuholen, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich angegeben auf eine Untersuchung vor Ort zu verziehen. Die Produkte müssen in der Originalverpackung aufbewahrt werden.

    5.    Reklamationen die nur einen Teil der gelieferten Produkte betreffen, können kein Grund für Ablehnung der gesamten Lieferung sein.

    6.    Nach Ablauf der in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels erwähnten Fristen, wird davon ausgegangen, dass Käufer die gelieferten Waren bzw. die Rechnung genehmigt hat. Reklamationen werden dann nicht mehr vom Verkäufer behandelt.

    7.    Wenn eine vom Käufer eingereichte Beschwerde unbegründet ist, soll Käufer dem Verkäufer die im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Kosten erstatten. 

     

    VIII    HAFTUNG

    1.    Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vorliegt.

    2.    Mängel in Bezug auf eventuelle pflanzenschutzrechtliche- und/oder sonstige Anforderungen, die im Einfuhrland entstehen, berechtigen den Käufer nicht zum Ersatz oder zur Beendigung der Vereinbarung, es sei denn, der Käufer hat den Verkäufer vor Abschluss der Vereinbarung schriftlich über diese Anforderungen benachrichtigt. 

    3.    Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Betriebsschäden, Verzögerungsschäden, Gewinnausfall, Stagnationsschäden oder sonstige Folgeschäden des Käufers. Sollte der Verkäufer dennoch zur Schadenersatzpflicht verpflichtet sein, ist die Haftung des Verkäufers ausdrücklich auf den Rechnungsbetrag beschränkt, ausschließlich MwSt, für den Teil der Lieferung, auf den sich die Schäden bezieht.

    4.    Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angedeutet wird, dienen die gelieferten Produkte nur zu Dekorationszwecken und nicht zur innerlichen Anwendung. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Produkte bei unsachgemäßer Anwendung, Verzehr, Kontakt und/oder Überempfindlichkeit zu schädlichen Auswirkungen auf Menschen und/oder Tiere führen können. Darüber hinaus, können manche Produkte Materialien beschädigen, die durch Tropfen mit der Tropfflüssigkeit in Kontakt kommen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Warnung an seine Abnehmer weiterzuleiten und stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Endnutzer, in Bezug auf diese Folgen frei. 

     

    IX    ZAHLUNG

    1.    Zahlung erfolgt ausschließlich am Verkäufer, mit den vom Verkäufer akzeptierten Zahlungsmethoden, gemäß der vereinbarten Frist. Eventuelle Bankgebühren werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

    2.     Der Käufer ist ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht berechtigt die Zahlung des Kaufpreises aufzuschieben oder einen Betrag vom Kaufpreis abzuziehen.

    3.     Der Käufer ist in Verzug wenn die Zahlungsfrist verstrichen ist. Der Verkäufer ist dann berechtigt die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch eine einzige Mitteilung an Käufer aufzulösen (ausdrücklich auflösende Klausel). Verkäufer schuldet dem Käufer keine Entschädigung für die Folgen die diese Auflösung für den Käufer haben könnte.

    4.     Der Verkäufer ist berechtigt dem Käufer bei Zahlungsverzug monatlich 1,5% Zinsen , oder, falls diese höher sind, die gesetzlichen Zinsen, ab Fälligkeit der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Verkäufer auch berechtigt, einen daraus resultierenden Wechselkursverlust zu berechnen.

    5.     Der in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden ansässige Käufer wird Verkäufer schriftlich seine korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen. Der Käufer stellt dem Verkäufer auf erste Anfrage des Verkäufers alle Daten und Dokumente zur Verfügung, die Verkäufer benötigt, um nachzuweisen, dass die Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden geliefert wurden.  Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen und allen nachteiligen Folgen frei, die sich aus der Nichteinhaltung der hierin enthaltenen Bestimmungen ergeben.

    6.    Wenn die Zahlung durch Einbeziehung Dritter erfolgen muss, sind die daraus resultierenden gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten – mit einem Minimum von 15% der ausstehenden Summe – sofort fällig und gehen zu Lasten des Käufers. 

     

    X    EIGENTUMSÜBERGANG

    1.    Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers bis Käufer gegenüber dem Verkäufer alle Forderungen in Bezug auf die gelieferten Produkte, einschließlich Forderungen in Bezug auf Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, erfüllt hat.

    2.    Solange das Eigentum nicht übertragen wurde, darf Käufer die gelieferten Produkte nicht verpfänden oder auf andere Weise als Sicherheit leisten. Wenn Dritte Produkte beschlagnahmen (möchten) oder auf andere Weise zwangsversteigern möchten, soll Käufer den Verkäufer unverzüglich darüber informieren.

    3.    Bei der Ausübung der Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt wird Käufer immer auf erste Anfrage und auf eigene Kosten unbeschränkt mitarbeiten. Der Käufer haftet für alle Kosten, die Verkäufer in Bezug auf seinen Eigentumsvorbehalt und die damit verbundenen Handlungen zu tragen hat, sowie für alle direkte und indirekte Schäden die Verkäufer hat.

    4.    In Bezug auf Produkte für Ausfuhrzwecke gelten ab dem Zeitpunkt des Eintreffens der Produkte im Bestimmungsland die dort gültigen güterbezogenen Konsequenzen in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt. Dann gilt, wenn möglich im einschlägigen Recht, zusätzlich zu den Bestimmungen in den Punkten 1 bis 3:

           a)    Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Verkäufer berechtigt, die gelieferten Produkte, sowie die mitgelieferten Verpackungs- und Transportmaterialien unverzüglich zurückzunehmen und nach eigenem Ermessen zu entsorgen. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, bedeutet dies Auflösung der entsprechenden Vereinbarung.

           b)    Käufer ist berechtigt, die Produkte im normalen Geschäftsverlauf zu verkaufen. Er überträgt dann alle Forderungen, die er durch den Verkauf erhält, an einen Dritten. Verkäufer akzeptiert diese Übertragung und behält sich das Recht vor die Forderung selbst einzuziehen, sobald Käufer seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt und ggf. in Verzug ist.

           c)    Käufer ist berechtigt, die Produkte im normalen Geschäftsverlauf zu verarbeiten, auch zusammen mit Produkten die nicht vom Verkäufer stammen. In der Beziehung, in der die Produkte des Verkäufers Teil der erstellten Waren sind, erwirbt Verkäufer (Mit-)Eigentum an den neuen Waren, die der Käufer bereits auf den Verkäufer überträgt und die der Verkäufer akzeptiert.

           d)    Wenn das Gesetz vorschreibt, dass Verkäufer einen Teil der vereinbarten Sicherheiten auf Verlangen preisgeben soll, wenn diese den Wert der ausstehenden Forderungen um einen bestimmten Prozentsatz übersteigen, wird der Verkäufer dies einhalten, sobald der Käufer dies verlangt und die Buchhaltung des Verkäufers dies beweist. 

     

    XI    SCHUTZ PERSONGENBEZOGENER DATEN

    1.    Der Verkäufer ist berechtigt, Floridata, eine Partnerschaft von Großhändlern im Blumenzuchtbereich, Identifikations- und Zahlungsdaten sowie das Zahlungsverhalten des Käufers zur Verfügung zu stellen.

    2.    Die im Absatz 1 beschriebenen Daten werden von Floridata in einer Datenbank verarbeitet, um einen Einblick einerseits in die Märkte zu bekommen in denen die Großhändler ihre Blumen verkaufen und anderseits ins Zahlungsverhalten individueller Käufer.

    3.    Die Daten zum Verkauf der Blumen werden in aggregierten Zahlen verarbeitet, aus denen keine personenbezogenen Daten abgeleitet werden können. Diese Daten werden von Zeit zu Zeit von Floridata und/oder über Dritte veröffentlicht.

    4.    Die Daten zum Zahlungsverhalten individueller Käufer werden zur Beurteilung des Schuldnerrisikos verarbeitet. Daraus können eventuell personenbezogene Daten abgeleitet werden. Informationen zum Zahlungsverhalten werden von Floridata nur auf Verlangen veröffentlicht, sofern dieser Antrag von einem Großhändler stammt, der sich an Floridata beteiligt und dient zur Begrenzung seines eigenen  Schuldnerrisikos.

    5.    Wenn oben erwähnte Aktivitäten von Floridata zu gegebener Zeit von einem anderen ausgeführt werden, ist Verkäufer berechtigt vorgenannte Daten der anderen zur Verfügung zu stellen, die hinsichtlich dieser Daten denselben Einschränkungen wie Floridata unterliegt. 

     

    XII    ANWENDBARES RECHT/STREITIGKEITEN

    1.    Niederländisches Recht ist anwendbar auf alle Vereinbarungen und Angebote, auf denen sich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen komplett oder teilweise beziehen. Das Wiener Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    2.    Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder resultierend aus Angeboten und/oder Vereinbarungen auf denen diese Bedingungen anwendbar sind, können vom Käufer nur dem niederländischen Gericht vorgelegt werden, das in dem Gebiet zuständig ist, in dem sich der Verkäufer befindet. Verkäufer ist berechtigt Streitigkeiten beim zuständigen Gericht im Gebiet in dem sich Käufer befindet, oder beim niederländischen Gericht im Gebiet in dem sich Verkäufer befindet, einzureichen.

    3.    Entgegen den Bestimmungen in Absatz 2 können Verkäufer und Käufer vereinbaren eine eventuelle Streitigkeit einer Schiedskommission vorzulegen, die gemäß den Schiedsregeln des niederländischen Schiedsinstituts handelt, deren Entscheidung von beiden Parteien als bindend akzeptiert wird.

     

    XIII    SCHLUSSBESTIMMUNG

    1.    In Fällen, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind,  ist niederländisches Recht auch anwendbar.

    2.    Wenn und soweit ein Teil bzw. eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß dem niederländischen Recht im Zusammenhang mit einer verbindlichen Bestimmung ungültig ist, binden die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Parteien weiterhin. Anstelle der ungültigen Bestimmung wird so gehandelt, als hätten die Parteien, wenn sie von der Ungültigkeit der Bestimmung gewusst hätten, eine Bestimmung vereinbart, die der Absicht der ungültigen Bestimmung entspricht, oder eine Bestimmung, die dieser Absicht am nächsten kommt.

     

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN